AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gruppenführungen Jörg Ahlfeld

1 | Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) gelten für die Beauftragung von Jörg Ahlfeld, Am Bültenmoor 9, 21382 Brietlingen (im Folgenden kurz: Anbieter) mit der Durchführung von Gruppenführungen durch Kunden (im Folgenden kurz: Teilnehmer). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.2 Teilnehmer im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

1.3 Verbraucher im Sinne der AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit dem Anbieter zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.4 Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Teilnehmer, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

2 | Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter bietet Gruppenführungen am Schiffshebewerk Scharnebeck an. Bei allen Gruppenführungen ist eine vorherige Buchung zwingend erforderlich. Inhalte, Umfang, Ort und Termine ergeben sich aus dem Angebot des Anbieters und der Annahme durch den Teilnehmer.

2.2 Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

3 | Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Angebote, welche über die Internetseite unter www.schiffshebewerk-scharnebeck.de und Flyer des Anbieters einsehbar sind, stellen kein spezielles Angebot dar. Anmeldungen zu Offenen Führungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt aufgrund verbindlicher Anmeldung des Teilnehmers und nach erfolgter Bestätigung durch den Anbieter zustande. Sofern eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, wird dies dem Teilnehmer seitens des Anbieters unverzüglich mitgeteilt.

3.2 Der Teilnehmer kann auch unter Nutzung individueller Korrespondenz (Brief, Telefon, E-Mail) eine Buchung von Führungen vornehmen.

3.3 Der Vertragstext wird von dem Anbieter gespeichert, ist jedoch für den Teilnehmer nicht abrufbar. Der Anbieter empfiehlt daher dem Teilnehmer, die Buchungsübersicht für die eigenen Unterlagen auszudrucken.

3.4 Die Vertragssprache ist deutsch.

4 | Kein bestehendes Widerrufsrecht bei Dienstleistungen zur Freizeitbetätigung aus Fernabsatzverträgen

Das Verbrauchern grundsätzlich bei Fernabsatzverträgen als Kunden zustehende Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB bei angebotenen Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Somit hat der Teilnehmer aufgrund dieser vorbezeichneten Gesetzesnorm hinsichtlich der über die Internetseite www.schiffshebewerk-scharnebeck.de oder aus Angeboten in Flyern des Anbieters durch ihn – ggf. auch per Telefon, Brief oder E-Mail – gebuchten Führungsleistungen und somit geschlossenen Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht.

5 | Leistungsumfang

5.1 Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter.

5.2 Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.

5.3 Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Teilnehmer muss zwischen diesen und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Dann berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette, vorher schriftlich vereinbarte Honorar fällig.

6 | Zahlungsbedingungen

6.1 Sämtliche Preise der Anbieterin verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Das vereinbarte Entgelt wird dem die Anmeldung durchführenden Teilnehmer seitens der Anbieterin in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, vor der Führung. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage vor dem Tag der Führung.

6.3 Wird das Führungshonorar zu Beginn der Führung vom Teilnehmer oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Gästeführer ausbezahlt, nimmt der Gästeführer das Honorar im Auftrag und im Namen des Anbieters gegen Quittung entgegen.

6.4 Für die Abbuchung von Kreditkarten erlaubt sich der Anbieter eine Servicepauschale in Höhe von 3 % auf die Gesamtsumme pro Abbuchung zu erheben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass dem Anbieter die korrekte Rechnungsanschrift und alle notwendigen Angaben, wie bspw. die Kostenstelle, vorliegen. Für eine nachträgliche Korrektur der Rechnung und einen erneuten Rechnungsversand erlaubt sich die Anbieterin, eine Servicegebühr in Höhe von 15,00 EUR zu berechnen.

7 | Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

8 | Stornierungen

8.1 Der Anbieter räumt dem Teilnehmer ohne Vorliegen eines gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsgrundes die Möglichkeit der Stornierung der gebuchten Führung nach Maßgabe folgender Regelung ein:

Bei einer Absage der Gruppenführung durch Teilnehmer erhebt der Anbieter eine Stornierungsgebühr. Es gelten folgende Stornofristen & -gebühren:

  • Bis 14 Tage vor der Führung: Stornierung kostenlos
  • Bis 5 Tage vor der Führung: 50 % der Buchungssumme
  • Bis 2 Tage vor der Führung: 80 % der Buchungssumme
  • Bei fehlenden Gästen am Tag der Führung ist der volle Preis zu bezahlen.

8.2 Die Abbestellung der gebuchten Führung muss schriftlich oder per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse erfolgen: info@schiffshebewerk-scharnebeck.de

9 | Rücktritt des Anbieters

9.1 Die Anbieterin ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

9.2 Im Falle des Rücktritts wird die Anbieterin die Teilnehmer unverzüglich über die Nichtdurchführung der Führung informieren.

9.3 Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern in den vorbezeichneten Fällen nicht zu.

10 | Hinweise zum Datenschutz

10.1 Der Anbieter erhebt im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten des Kunden bzw. Gastes. Sie beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.

10.2 Die vom Kunden übermittelten Daten werden zwecks Bearbeitung der Anfrage oder bei touristischen Buchungen zur Abwicklung des Vertrages gespeichert und an den Leistungsträger zum Zwecke der Buchungsabwicklung und Vertragsabwicklung (z. B. wegen Zahlung/Garantie/Kontaktaufnahme) übermittelt und dort zu diesen Zwecken gespeichert.

10.3 Wenn der Kunde Kommentare oder sonstige Beiträge auf der Webseite hinterlässt, wird die IP-Adresse gespeichert. Dies hat den Zweck, bei etwaigen rechtswidrigen Kommentaren und/oder Beiträgen Dritten, die durch die rechtswidrigen Kommentare und/oder Beiträge beeinträchtigt werden, die Identifizierung des Verantwortlichen zu erleichtern. Der Anbieter behält sich vor, unsachliche, ungerechtfertigte, beleidigende oder diskriminierende Kommentare zu löschen bzw. unsichtbar zu schalten.

10.4 Hat der Kunde dem Anbieter personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt, werden diese Daten zur Beantwortung von Anfragen oder zur Abwicklung von Verträgen verwendet und an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung erforderlich ist.

10.5 Die Online-Übermittlung der Daten des Kunden erfolgt durch eine sogenannte SSL-Verschlüsselung. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die Daten des Kunden nicht von unbefugten Dritten während der Übermittlung eingesehen werden.

10.6 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, den Kunden aufgrund von Leistungsträgermeldungen zu kontaktieren, um die Richtigkeit der Angaben zu prüfen.

11 | Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

12 | Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

12.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Anbieters. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Ziff. 12.3 etwas anderes ergibt.

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